28.05.2026

Berichtigung der Veröffentlichung in Bezug auf die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen zum 16. April 2026

Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 16. April 2026 die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für das Wertpapierindex-Sondervermögen „Deka EURO STOXX® Select Dividend 30 UCITS ETF“ (ISIN: DE000ETFL078).
 
Mit Datum vom 14. April 2026 hat die Gesellschaft die Bekanntmachung in Bezug auf die Änderungen auf deka-etf.de veröffentlicht. Aufgrund eines redaktionellen Versehens ist dabei angegeben worden, dass die Vergütung der Verwahrstelle 1/12 von bis zu 10 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens betrage. Diese Angabe ist zu berichtigen. Korrekt ist, dass die Verwahrstelle berechtigt ist, für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,0238 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten am Ende eines jeden Tages errechnet wird, mindestens aber jährlich 9.600,- - Euro, dies jedoch unter Beachtung von Absatz 5, zu entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Anlage sowie unter der folgenden Adresse:

Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen zum 16.04.2026 - neue Liquiditätsmanagementtools - | Deka ETFs