14.04.2026

Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen zum 16.04.2026 - neue Liquiditätsmanagementtools

Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 16. April 2026 die Besonderen Anlagebedingungen („BAB“) für Wertpapierindex-Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, für OGAW-Sondervermögen, die börsengehandelte UCITS-ETF sind sowie des Deka Deutsche Börse EUROGOV® Germany Money Market UCITS ETF (VNAV-Geldmarktfonds in der Rechtsform der OGAW-Sondervermögen).

Die Gesellschaft ist verpflichtet, mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente („Liquiditätsmanagementtools“ (LMTs)) auszuwählen. Für alle Deka ETFs hat die Gesellschaft die LMTs „Rücknahmebeschränkung (Gating)“ und „Verlängerung der Rückgabefrist“ ausgewählt.

Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen.

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