
Für uns, die Deka Investment, hat die Vertretung der Interessen und Stimmrechte unserer Anlegerinnen und Anleger gegenüber den Aktiengesellschaften einen hohen Stellenwert. Deshalb ist Corporate Governance für uns - als eine der größten Fondsgesellschaften Deutschlands - ein besonderes Anliegen. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine gute Unternehmensführung langfristig der Schlüssel für die nachhaltige Wertsteigerung eines Investments ist.
Wir verstehen uns als Treuhänder im Interesse der Anlegenden unserer Fonds. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und vertreten die Stimmrechte im Sinne unserer deutschen Investorinnen und Investoren. Ganz wichtig dabei ist unser Anspruch, die Aktionärsrechte all unserer Investierenden aktiv wahrzunehmen, also sowohl für die aktiv gemanagten Fonds als auch für unsere ETFs. Im Vordergrund steht dabei stets die langfristige erfolgreiche Perspektive der Unternehmen.
Ein wichtiger Treiber für das Thema Corporate Governance sind strengere regulatorische Anforderungen, etwa durch ARUG II. Diese Abkürzung steht für „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie“, das zum Jahresbeginn 2020 in Kraft getreten ist und die Nachhaltigkeit und die Mitspracherechte von Anteilseignern stärken soll. Dieses Gesetz hat vor allem das Ziel, den Einfluss der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften zu erhöhen und die Ausübung von Aktionärsrechten zu vereinfachen. Außerdem soll es für mehr Transparenz bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand sorgen.

Wir wollen den Wandel der Unternehmen begleiten und werden deshalb unsere Aktivitäten in diesem Bereich weiter ausbauen.
71 Prozent der Befragten halten es für wichtig, dass Fondsgesellschaften ihre Anlegenden auf Hauptversammlungen vertreten
(Quelle: YouGov Deutschland GmbH )
Mehr als jeder zweite Befragte (56 Prozent) ist davon überzeugt, dass durch dieses Engagement der Aktienkurs des betroffenen Unternehmens langfristig steigt.
Die mittelbare Möglichkeit der Einflussnahme – etwa im Rahmen der Hauptversammlungen – stellt für 41 Prozent der Anlegenden in Aktienfonds ein entscheidendes Kriterium bei der Fondsauswahl dar.
Die Expertinnen und Experten der Deka engagieren sich auf vielen Ebenen, um die Rechte ihrer Anlegenden aktiv zu vertreten. Dabei stehen sie im ständigen Dialog mit den Unternehmenslenkern und hinterfragen Entscheidungen, aber vor allem auch Strategie, Ausrichtung und langfristige Perspektiven kritisch.
Analystinnen und Analysten sowie Fondsmanagerinnen und Fondsmanager der Deka haben mehr als 1.500 Unternehmenskontakte. Dabei werden neben Corporate Governance-Themen auch soziale und umweltbezogene Aspekte angesprochen.
Abstimmungen werden genutzt, um den Wert ihrer Kapitalanlagen zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung in den Unternehmen zu unterstützen.
Die Deka nutzt Abstimmungen und Engagement, um den Wert ihrer Kapitalanlagen zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung in den Unternehmen zu unterstützen.
Wenn gravierende Verstöße gegen wichtige Standards vorliegen, können auch rechtliche oder finanzielle Sanktionen ergriffen werden.
Unsere Vertreterinnen und Vertreter des Teams Nachhaltigkeit & Corporate Governance besuchen Hauptversammlungen der Unternehmen und nehmen als Treuhänder unserer Anlegenden deren Stimmrechte gemäß unserer „Grundsätze der Abstimmungspolitik“ wahr. Dabei legen sie den Fokus auf die Einhaltung von Corporate Governance-Themen, sowie weiteren Aspekten in Bezug auf Nachhaltigkeit. Informationen dazu wie die Deka Gruppe ihre Verantwortung in Bezug auf Nachhaltigkeit wahrnimmt finden Sie unter: www.deka.de/deka-gruppe/nachhaltigkeit
Direkte Unternehmenskontakte in 2025 gab es rund 1.500 mal.
2025 haben die Deka-Vertretenden auf 1.199 Hauptversammlungen abgestimmt.
Auf den Hauptversammlungen wurde über 18.887 Tagesordnungspunkte abgestimmt. Davon waren 15% der Stimmen dagegen.

Das monatliche Wissens-Update
ETF-Experteninterviews, Dr. Jünemanns Kolumne, ETF-Marktbericht und Makro Research von Deka-Chefvolkswirt Dr. Ulrich Kater.