20.12.2008

Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen

Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgende von der ETFlab Investment GmbH verwalteten richtlinienkonformen Sondervermögen

ETFlab DAX® (ISIN DE 000ETFL011)
ETFlab DJ EURO STOXX 50®  (ISIN DE 000ETFL029)
ETFlab DJ STOXX® Strong Growth 20 (ISIN DE 000ETFL037)
ETFlab DJ STOXX® Strong Value 20 (ISIN DE 000ETFL045)
ETFlab DJ STOXX® Strong Style Composite 40 (ISIN DE 000ETFL052)

wurden wie folgt geändert:

§ 29 Abs. 1 wurde um folgenden Punkt ergänzt:
„h) Vergütung der Depotbank.“

§ 29 Abs. 2 a): „die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung von bis zu 0,008% des Durchschnittswertes des Sondervermögens, der aus den Tagesendwerten errechnet wird. Die Vergütung wird auf täglicher Basis vom Sondervermögen abgegrenzt;“
entfiel ersatzlos.

Die geänderten Vertragsbedingungen sind mit Genehmigung der BaFin am Tag nach Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 19. Dezember 2008 in Kraft getreten.

Durch die Änderung der Vertragsbedingungen wurde die Vergütung der Depotbank Bestandteil der pauschalen Verwaltungsvergütung und kann nicht mehr gesondert dem Fondvermögen entnommen werden. Die Höhe der pauschalen Verwaltungsvergütung blieb unverändert.

 

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