13.09.2017

Informationen für Anleger von Wertpapierindex-Sondervermögen

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 1. Januar 2018

 

Die Deka Investment GmbH ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 1. Januar 2018 die Allgemeinen Anlagebedingungen für Wertpapierindex-Sondervermögen aufgrund des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz) vom 19. Juli 2016.

 

Neben redaktionellen Anpassungen umfassen die Änderungen unter anderem die Konkretisierung des Geschäftszwecks des Wertpapierindex-Sondervermögens in § 1 Absatz 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen. In § 16 der Allgemeinen Anlagebedingungen wird das Wort „Globalurkunde" durch die Formulierung „Sammelurkunde" ersetzt. Künftig können außerdem Einschränkungen bezüglich der Übertragbarkeit der Anteile in den Besonderen Anlagebedingungen gemacht werden. Darüber hinaus ist es künftig möglich, in den Besonderen Anlagebedingungen zu regeln, dass Anteile nur von bestimmten Anlegern erworben und gehalten werden dürfen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Anlage.

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