16.04.2025
Berichtigung der Veröffentlichung in Bezug auf die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen zum 1. April 2025
Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) hat mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 1. April 2025 die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für die Wertpapierindex-Sondervermögen „Deka MSCI Japan Climate Change ESG UCITS ETF “ (ISIN: DE000ETFL318) und „Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF“ (ISIN: DE000ETFL581) geändert.
Mit Datum vom 19. Februar 2025 hat die Gesellschaft die Bekanntmachung in Bezug auf die Änderung der BAB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aufgrund eines redaktionellen Versehens ist dabei § 1 der BAB nicht korrekt dargestellt worden. Diese Darstellungsweise ist zu berichtigen. Die Absätze 2 und 3 des § 1 der BAB unterlagen keiner Änderung. Der Wortlaut des § 1 BAB ist nachfolgend abgedruckt.
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage sowie unter der folgenden Adresse:
https://www.deka-etf.de/wissen/news/549
Mit Datum vom 19. Februar 2025 hat die Gesellschaft die Bekanntmachung in Bezug auf die Änderung der BAB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aufgrund eines redaktionellen Versehens ist dabei § 1 der BAB nicht korrekt dargestellt worden. Diese Darstellungsweise ist zu berichtigen. Die Absätze 2 und 3 des § 1 der BAB unterlagen keiner Änderung. Der Wortlaut des § 1 BAB ist nachfolgend abgedruckt.
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage sowie unter der folgenden Adresse:
https://www.deka-etf.de/wissen/news/549