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Mit der Auswahl Ihres Anlegertyps stimmen Sie den unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzhinweisen zu und bestätigen, dass Ihnen die Nutzung der Website nach I. Zugangsbedingungen und Nutzungshinweise der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verwehrt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Zugangsbedingungen und Nutzungshinweise

Die nachfolgenden Websites (und die darauf vorgehaltenen Informationen) richten sich nicht an US-Personen und Personen in Ländern, in denen die Veröffentlichung und der Zugang zu diesen Daten aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder anderen Gründen rechtlich nicht gestattet sind (z.B. aus aufsichtsrechtlichen – insbesondere vertriebsrechtlichen – Gründen). Die auf dieser Website angegebenen Fonds sind lediglich in Deutschland registriert und zum Vertrieb zugelassen. Die Informationen richten sich daher lediglich an Personen aus dem/den genannten Registrierungsland/-ländern.

II. Keine Anlageberatung

Die auf dieser Website eingestellten Produktinformationen können sich auf Produkte beziehen, die möglicherweise für Sie als möglicher potenzieller Anleger/Investor nicht angemessen und damit ungeeignet sein können. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Vorfeld ausführlich beraten lassen. Unter keinen Umständen sollte auf Basis der hier angegebenen Informationen eine Anlageentscheidung von Ihnen getroffen werden. Die folgenden Darstellungen stellen keine Anlageberatung dar. Sie geben lediglich eine beispielhafte Zusammenstellung verschiedener ETFs aus einem auf Deka ETFs begrenzten Anlageuniversum wieder, die den konkreten finanziellen Hintergrund sowie die konkreten Bedürfnisse eines Anlegers nicht berücksichtigen.

Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds (ETFs der Deka Investment GmbH) sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei der Deka Investment GmbH, Lyoner Str. 13, D-60528 Frankfurt am Main und unter www.deka-etf.de erhalten. Eine Zusammenfassung der Rechte der Anlegenden in deutscher Sprache inclusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/­beschwerdemanagement. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb einzustellen.

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 31. Januar 2022

27.01.2022
Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 31. Januar 2022 die Allgemeinen Anlagebedingungen („AAB“) des vorstehend aufgeführten VNAV-Geldmarktfonds in der Rechtsform der OGAW-Sondervermögen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG) vom 3. Juni 2021.


Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen umfassen die Änderungen unter anderem die Möglichkeit, Anteilscheine künftig auch elektronisch zu verbriefen. Gemäß des neu eingefügten § 11 Absatz 2 Satz 2 AAB sind die Emittenten von Geldmarktinstrumenten, Verbriefungen und ABCP auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Geldmarktinstrumente, Verbriefungen und ABCP mittelbar über andere im OGAW enthaltenen Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden. Darüber hinaus entfällt künftig die Unterrichtung der Anleger mittels eines dauer-haften Datenträgers bei Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts über den VNAV-Geldmarktfonds in der Rechtsform der OGAW-Sondervermögen, auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Hinsichtlich der Änderungen von Anlagebedingungen gilt, dass die Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers im Falle von anlegerbenachteiligen Kostenänderungen oder anlegerbenachteiligenden Änderungen in Bezug auf wesentliche Anlegerrechte sowie im Falle von Änderungen der Anlagegrundsätze informiert werden müssen. Im Falle der Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze verkürzt sich die Bekanntmachungsfrist von derzeit drei Monaten auf künftig vier Wochen. Des Weiteren wird § 24 AAB neu eingefügt. Dieser informiert die Anleger über die Möglichkeiten des Streitbeilegungsverfahrens.


Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Anlage.

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