28.04.2010

Grundsätze der Abstimmungspolitik (WVR I Nr. 6) bei Hauptversammlungen

Grundsätze der Abstimmungspolitk (WVR I Nr. 6) bei Hauptversammlungen


ETFlab verwaltet ausschließlich Exchange Traded Funds, deren primäres Ziel in der Nachbildung eines Index liegt. Als verwaltende Kapitalanlagegesellschaft werden die mit den in Sondervermögen enthaltenen Aktien verbundenen Stimmrechte ETFlab zugerechnet.

Im Hinblick auf die Festlegung, wie das Stimmrecht zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auf Hauptversammlungen ausgeübt wird, nimmt ETFlab den Hauptversammlungsservice der Gesellschaft IVOX in Anspruch. Neben Finanzinformationen zum Unternehmen und Ausführungen zur Corporate Governance unterbreitet IVOX – in Anlehnung an die BVI-Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen - Vorschläge bezüglich der Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Dabei erfolgt jeweils eine Kennzeichnung von „unkritischen“, „außergewöhnlichen“ sowie „kritischen“ Tagungsordnungspunkten. Im Anschluss werden detaillierte Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten mit entsprechender Auswertung gegeben. ETFlab analysiert diese Informationen und stimmt in der Regel entsprechend den Vorschlägen von IVOX ab. Bei Bedarf erfolgt eine Rücksprache mit dem Fondsmanagement von ETFlab.

ETFlab übt das Stimmrecht inländischer Gesellschaften in der Regel selbst aus. Soweit möglich werden Abstimmungen online vollzogen. Sollte die Stimmabgabe weder persönlich von ETFlab noch online erfolgen, erteilt ETFlab eine Vollmacht an einen Stimmrechtsverteter unter Vorgabe konkreter Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.

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