16.04.2010

Änderung der besonderen Vertragsbedingungen ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany Money Market

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgendes von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany Money Market (ISIN: DE000ETFL227)

werden wie folgt geändert:

 § 24 wird vollständig ersetzt durch:

1. Abweichend von den Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen darf die Gesellschaft für das Sondervermögen ausschließlich folgende Vermögensgegenstände erwerben:

- Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG,
- Bankguthaben gemäß § 49 InvG,
- Wertpapiere, die zur Sicherung der in Artikel 18.1. des Protokolls über die

Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank vom 7. Februar 1992 genannten Kreditgeschäfte von der Europäischen Zentralbank oder der Deutschen Bundesbank zugelassen sind oder deren Zulassung nach den Emissionsbedingungen beantragt wird, sofern die Zulassung innerhalb eines Jahres nach ihrer Ausgabe erfolgt.

2. Die für das Sondervermögen zu erwerbenden Vermögensgegenstände dürfen nicht auf Fremdwährung lauten.


§ 25 Abs. 3 wird ersetzt durch:

3. Wertpapiere nach  Absatz 1 und 2 sind solche im Sinne des § 24 dieser Besonderen Vertragsbedingungen.


§ 29 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.


Die geänderten Vertragsbedingungen treten mit Genehmigung der BaFin 6 Monate nach Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 20. Oktober 2010 in Kraft.

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