31.05.2013

Änderung Besonderen Vertragsbedingungen

Gem. § 144 Abs. 6 InvG in der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes geänderten Fassung, müssen die Kostenklauseln der Sondervermögen, die bereits vor dem 1. Juli 2011 bestanden bis spätestens 1. Juli 2013 durch die BaFin genehmigt sein.

Mit Wirkung zum 1. Juni 2013 hat die ETFlab deshalb die Besonderen Vertragsbedingungen der oben genannten Sondervermögen an die geänderten Muster-Kostenklauseln der BaFin angepasst.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat diese Änderungen genehmigt.

Änderungen der Vertragsbedingungen, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen nicht vereinbar sind, werden dabei nicht vorgenommen.

Im Rahmen der Neufassung der Kostenklauseln werden die Vergütungssätze für die Gesellschaft und die Depotbank nicht verändert. Der Ausweis der Vergütung für die Depotbank erfolgt nunmehr incl. USt.

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